Weitere Rechtsgebiete

A. Rund ums Auto - Verkehrsrecht im weitesten Sinne

Das Verkehrsrecht gilt nicht nur für die Führer von Kraftfahrzeugen, sondern auch für Fußgänger und Fahrradfahrer. Es ist im juristischen Sinne kein klassisches Rechtsgebiet und entspricht im Wesentlichen folgender Unterteilung:

I. Verkehrszivilrecht - Wann ist dieses einschlägig?

1. Sie hatten einen Verkehrsunfall.

Leider kommt dies immer wieder vor. Egal ob verschuldet oder unverschuldet, als Geschädigter oder Schädiger:

In den meisten Fällen trägt nicht ein Fahrer die alleinige Schuld. Gleichwohl versuchen die gegnerischen Versicherungen häufig, die eigentlich zustehenden Ansprüche zu kürzen und klein zu halten oder zahlen gar nicht erst.

Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung oder Abwehr von Schadensersatzansprüchen und Schmerzensgeld.

 

2. Sie haben ein Fahrzeug gekauft oder wollen eines verkaufen und haben nun Probleme rund um die Gewährleistung, Leasing, Vertragsgestaltung oder den eigentlichen Kauf des Fahrzeuges.

Wir setzen Ihre Rechte gegenüber dem Verkäufer auf Gewährleistung durch, prüfen Ihre Vertragsurkunde umfassend auf juristische Sicherheit und stehen Ihnen zur Seite, wenn Ihr KFZ-Händler sich nicht an Absprachen mit Ihnen hält.

 


II.  Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht 

Sie sind zu schnell gefahren und wurden geblitzt? Sie haben einen nicht nachvollziehbaren Bußgeldbescheid erhalten? Dann melden Sie sich! Ein nicht unerheblicher Teil der Bußgeldbescheide ist fehlerhaft und daher juristisch angreifbar.

Aber es ist Eile geboten! Der Bußgeldbescheid wird rechtskräftig und vollstreckbar, wenn Sie nicht 2 Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. 



III.  Verkehrsstrafrecht
1. Fahrerflucht, § 142 StGB (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) 
2. Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr / Gefährdung des Straßenverkehrs §§ 315 b, c StGB

3. Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB 

Hier drohen in der Regel Fahrverbote bzw. die Entziehung der Fahrerlaubnis! Verlieren Sie keine Zeit und lassen Sie sich fachkundig beraten!

 

B. Schadensrecht

Schadensregulierung - Sachschäden - Personenschäden - Schmerzensgeld - ärztliche Behandlungsfehler 

In diesem Bereich vertrete ich vorzugsweise und hauptsächlich die Interessen von Geschädigten. Nicht selten sind es die Versicherungen, die mit großer Verzögerung regulieren. Im Schadensfall ist z. B. bei der Unfallversicherung auf die korrekte Anmeldung der Forderung zu achten.

 

Die Versicherungen können sich sehr schnell auf den Ausschluss bestimmter Leistungen berufen. Sie zeigen sich in dieser Hinsicht in der Regel nicht hilfsbereit und wenig kooperativ. Es geht häufig um sehr viel Geld. Gerade bei Unfallversicherungen kann es um die regelmäßige Zahlung von Beträgen gehen, die über Jahrzehnte geleistet werden müssen.

Beispiel: Mögliche Ansprüche bei einer Verletzung:

(1)     Schmerzensgeld
(2)     Heilbehandlungskosten (Kosten die nicht von der Krankenkasse übernommen werden)
(3)     Erhöhe Lebenshaltungskosten durch eingeschränkte Mobilität
           a. Kosten für den behindertengerechten Umbau der Wohnung
           b. Erwerbsschäden durch eingetretene Arbeitsunfähigkeit
           c. Kosten für eine erforderliche Umschulung
           d. Kosten für die berufliche Rehabilitation
           e. Pflegekosten (Pflegemittel, Rollstuhl)
(4)     Verlust durch die Einschränkung bei der Führung des eigenen Haushalts, - der sogenannte Haushaltsführungsschaden

Es sind hier nicht alle Leistungen erwähnt worden, die im Schadensfall zur Regulierung herangezogen werden müssen. Es kommt immer wieder auf den Einzelfall an. Bei der Unfallversicherung sind es Übergangsleistungen, Invaliditätsleistungen, das Krankenhaustagegeld sowie das Genesungsgeld und im schlimmsten Fall Todesfallleistungen, die nicht selten zu Streitigkeiten zwischen dem Geschädigten und den Versicherungen führen können. Auch bei Unfällen im Berufsleben sind nicht wenige Fälle bekannt, bei denen die Berufsgenossenschaften Zahlungen hinauszögern oder sogar völlig bestreiten.